Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind – Urlaub, Krankheit oder einfach eine Pause – übernehmen wir.
Was ist das
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Person, die sonst zu Hause pflegt, selbst einmal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub, eines Termins oder schlicht, weil eine Pause dringend nötig ist. Die Pflegekasse sieht genau dafür ein eigenes Budget vor, damit die Versorgung zu Hause auch dann sichergestellt ist, wenn die pflegende Person ausfällt.
Für wen ist das
Für Familien, in denen ein Angehöriger die Pflege überwiegend selbst übernimmt und regelmäßig oder auch nur für ein paar Tage Entlastung braucht – sei es geplant oder kurzfristig, etwa bei einer eigenen Erkrankung.
Was wir konkret tun
- Stundenweise oder tageweise Übernahme der Pflege zu Hause
- Vollständige Vertretung über mehrere Tage, wenn die pflegende Person verreist oder im Krankenhaus ist
- Nahtlose Übergabe: gleiche Standards, gleiche Ansprechpartnerinnen, so wenig Umstellung wie möglich für die gepflegte Person
- Kurzfristige Einsätze bei plötzlichem Ausfall der Angehörigen, soweit personell möglich
Wer zahlt das
Ab Pflegegrad 2 steht ein jährliches Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, das mit dem Budget für Kurzzeitpflege kombiniert werden kann. Nicht verbrauchtes Budget aus dem Entlastungsbetrag kann ergänzend eingesetzt werden. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, wie viel Budget noch zur Verfügung steht und wie es am besten eingesetzt wird.
Wie es beginnt
Am besten rechtzeitig anrufen, wenn eine Auszeit geplant ist – so können wir die Einsatzzeiten in Ruhe abstimmen. Bei kurzfristigem Bedarf versuchen wir, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden.