Entlastungsleistungen
Der monatliche Entlastungsbetrag – für Unterstützung im Alltag, die über die klassische Pflege hinausgeht.
Was ist das
Entlastungsleistungen sind Angebote, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen konkret erleichtern – zum Beispiel Betreuung, Gesellschaft leisten, kleine Alltagsbegleitung, wenn niemand da ist, oder Unterstützung bei Dingen, die keine klassische Pflege im engeren Sinn sind, aber trotzdem im Alltag fehlen.
Für wen ist das
Für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad – der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, unabhängig davon, ob bereits andere Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Was wir konkret tun
- Stundenweise Betreuung und Gesellschaft, wenn Angehörige nicht da sein können
- Alltagsbegleitung, etwa bei kleinen Wegen oder im Haushalt
- Entlastung der Angehörigen durch planbare, wiederkehrende Termine
- Abstimmung, welche Anteile über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können
Der Entlastungsbetrag konkret
Aktuell stehen 131 Euro im Monat zur Verfügung (Stand siehe Kostenseite). Wird der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, kann er ins nächste Jahr übertragen werden – so sammelt sich oft ein Betrag an, der z. B. für eine längere Entlastungsphase eingesetzt werden kann. Alle aktuellen Beträge finden Sie gesammelt auf der Seite Kosten und Pflegekasse.
Wer zahlt das
Der Entlastungsbetrag wird direkt von der Pflegekasse getragen und ausschließlich für anerkannte Entlastungsleistungen abgerechnet – nicht als Auszahlung an die Familie. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse.
Wie es beginnt
Ein Anruf genügt. Wir schauen gemeinsam, wie viel Budget zur Verfügung steht und welche Unterstützung im Alltag am meisten hilft.