Kosten und Pflegekasse
Geld ist bei diesem Thema selten Nebensache. Deshalb erklären wir hier offen, was die Pflegekasse zahlt, was ein Pflegegrad bedeutet und was passiert, wenn (noch) kein Pflegegrad vorliegt.
Was ein Pflegegrad bedeutet
Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst festgestellt, nicht von uns. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Antragstellung und bereiten Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor.
Sachleistung, Geldleistung, Kombinationsleistung
- Pflegesachleistung: Ein professioneller Pflegedienst wie wir übernimmt die Pflege, die Kasse zahlt direkt an uns.
- Pflegegeld (Geldleistung): Wird ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen.
- Kombinationsleistung: Ein Teil der Pflege wird von uns übernommen, der Rest von Angehörigen – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt ausgezahlt.
Monatliche Leistungsbeträge nach Pflegegrad
Stand: 01.01.2026 — vor Livegang gegenprüfen, siehe Kommentar oben. Diese Beträge ändern sich regelmäßig durch Gesetzesänderungen – die aktuellen Zahlen erfragen Sie im Zweifel am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Entlastungsbetrag
Steht allen Pflegegraden zu, ausschließlich für anerkannte Entlastungsleistungen (siehe Entlastungsleistungen). Nicht verbrauchtes Budget kann bis Mitte des Folgejahres übertragen werden.
Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege-Budget
Für Pflegegrad 2 bis 5 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen zur Verfügung.
Wie die Abrechnung läuft
Bei bestehendem Pflegegrad rechnen wir die Pflegesachleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken. Bei Behandlungspflege reicht die ärztliche Verordnung. Nur Leistungen oberhalb der Höchstbeträge oder ohne Pflegegrad rechnen wir direkt mit Ihnen als Selbstzahlerleistung ab, mit vorheriger, transparenter Preisangabe.
Kosten ohne Pflegegrad
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir nennen Ihnen die konkreten Preise im kostenlosen Erstgespräch, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
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