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Behandlungspflege

Medikamentengabe, Injektionen, Verbände – ärztlich verordnete Pflege durch geschultes Fachpersonal.

Was ist das

Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt oder eine Ärztin verordnet – zum Beispiel, weil Medikamente sicher verabreicht, Insulin gespritzt oder Verbände regelmäßig gewechselt werden müssen. Anders als die Grundpflege wird sie über eine ärztliche Verordnung abgerechnet und von examiniertem Pflegefachpersonal durchgeführt.

Für wen ist das

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten, bei Diabetes, bei Bedarf an Kompressionstherapie oder wenn regelmäßige medizinische Kontrolle zu Hause nötig ist, statt immer wieder in die Praxis zu fahren.

Was wir konkret tun

Wer zahlt das

Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung („Verordnung häuslicher Krankenpflege") vorliegt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht. Wir übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit der Arztpraxis, damit für Sie möglichst wenig Papierkram bleibt.

Wie es beginnt

Am einfachsten ist ein Anruf bei uns oder direkt beim Hausarzt mit der Bitte um eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Wir sprechen mit der Praxis, stimmen die Einsatzzeiten ab und beginnen, sobald die Verordnung vorliegt – bei akutem Bedarf auch sehr kurzfristig.