Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflichtbesuch für alle, die Pflegegeld erhalten – wir übernehmen ihn persönlich und unbürokratisch.
Was ist das
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen – je nach Pflegegrad einmal im Halbjahr oder einmal im Jahr. Der Besuch dient dazu, die häusliche Pflegesituation fachlich einzuschätzen und Hilfestellung zu geben, ist aber ausdrücklich keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung.
Für wen ist das
Für alle, die Pflegegeld beziehen und diesen Pflichtbesuch nachweisen müssen, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Auch für Angehörige, die unsicher sind, ob sie im Alltag alles richtig machen, und sich einmal fachlichen Rat einholen möchten.
Was wir konkret tun
- Hausbesuch zum vereinbarten Termin, ohne langes Warten auf einen Termin
- Einschätzung der Pflegesituation und praktische Tipps für den Alltag
- Hinweise auf Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder Anpassungsbedarf beim Pflegegrad
- Bestätigung des Besuchs gegenüber der Pflegekasse, damit das Pflegegeld sicher weiterläuft
Wer zahlt das
Der Beratungseinsatz wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen keine Kosten für die Familie.
Wie es beginnt
Am einfachsten rufen Sie an, bevor die Frist abläuft – wir sagen Ihnen, welcher Rhythmus für Ihren Pflegegrad gilt, und vereinbaren zeitnah einen Termin.