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Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflichtbesuch für alle, die Pflegegeld erhalten – wir übernehmen ihn persönlich und unbürokratisch.

Was ist das

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen – je nach Pflegegrad einmal im Halbjahr oder einmal im Jahr. Der Besuch dient dazu, die häusliche Pflegesituation fachlich einzuschätzen und Hilfestellung zu geben, ist aber ausdrücklich keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung.

Für wen ist das

Für alle, die Pflegegeld beziehen und diesen Pflichtbesuch nachweisen müssen, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Auch für Angehörige, die unsicher sind, ob sie im Alltag alles richtig machen, und sich einmal fachlichen Rat einholen möchten.

Was wir konkret tun

Wer zahlt das

Der Beratungseinsatz wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen keine Kosten für die Familie.

Wie es beginnt

Am einfachsten rufen Sie an, bevor die Frist abläuft – wir sagen Ihnen, welcher Rhythmus für Ihren Pflegegrad gilt, und vereinbaren zeitnah einen Termin.